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AGB Ausstellungsflächen
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Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltungsteilnahme zwischen mmm
message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Aussteller geregelt.
Stand: 15.04.2022
© mmm message messe & marketing GmbH, nachfolgend "mmm GmbH"
§
1. Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen - Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen ausschließlich.
- Mitarbeiter der mmm GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder Zusicherungen zu geben,
die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
- Die Angebote der mmm GmbH sind freibleibend.
- Verträge mit dem Aussteller gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der mmm GmbH als angenommen.
- Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.
- Bei der Anmeldung gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Teilnahmegebühren gemäß Gebührenverzeichnis und Gebühren für die Service-Pakete sowie Leistungen Dritter.
- Die Teilnahmegebühren gemäß Gebührenverzeichnis
werden unsererseits bereits im Vorfeld mit 50 % subventioniert für die Aussteller, die ausschließlich eigene Ausbildungs-
und/oder ausschließlich eigene Studien- und/oder ausschließlich eigene Jobmöglichkeiten auf der Veranstaltung
anbieten.
- Im Falle, dass der Aussteller subventionsberechtigt ist wird die Subventionierung bis 6 Wochen vor der jeweiligen Präsenzveranstaltung
(= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) gewährleistet.
- Für andere Anbieter bzw. Dienstleister gilt die Teilnahmegebühr ohne Subventionierung.
- Diese Regelung gilt auch für Aussteller die...
- als Interessenvertretung für ihre Mitgliedsunternehmen auf der Präsenzveranstaltung vertreten sind;
- als Gemeinschaftsstand für eine Branche auf der Präsenzveranstaltung vertreten sind.
- Im Falle, dass eine Veranstaltung für andere Zwecke bzw. zusätzlich für andere Zwecke genutzt wird als
vereinbart, werden Gebühren und Maßnahmen gemäß Gebührenverzeichnis
der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
- Diese Regelung gilt auch, wenn eine Zweckentfremdung nicht nur während der Veranstaltung sondern auch im Nachhinein
festgestellt wird.
- Bestandteile dieser AGB sind:
§ 2. Abweichende Bedingungen des Ausstellers
- Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennen
wir nicht an. Dies gilt auch, soweit seitens des Ausstellers auf abweichende Bedingungen im Rahmen von Aufträgen, bei
der Entgegennahme oder Inanspruchnahme von Leistungen, bei Zahlungen oder sonst im Rahmen der Kommunikation hingewiesen wird.
- Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Ausstellers widersprechen wir hiermit
ausdrücklich.
- Wir erkennen abweichende Bedingungen des Ausstellers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Ausstellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
§ 3. Anmeldung des Ausstellers
- Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt mit dem Anmeldeformular.
- Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen
sein.
- Die Anmeldung hat zu erfolgen unter der Angabe des beim jeweiligen Finanzamt geführten Namen bzw. dem
wie beim Handelsregister/Vereinsregister geführten. Dieser Name wird für alle Publikationen übernommen.
- Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Anmeldeformulars bzw. des Angebots werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der mmm GmbH als verbindlich anerkannt.
- Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt
die mmm GmbH zur Geltendmachung einer gesonderten Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH.
- Der Hauptaussteller haftet in diesem Falle als Gesamtschuldner.
- Im Falle, dass mehrere Unternehmen/Hochschulen/Institutionen als Mitaussteller eine Standfläche teilen,
ist der Hauptaussteller Ansprechpartner für den gesamten Stand.
- Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch für die mmm GmbH nicht
bindend.
- Im Falle, dass der Aussteller seitens Dritten gefördert wird, wird die Förderung seitens der mmm GmbH nicht
als Abzugsposition bzw. Rabatt gewährt. Die Förderung ist direkt mit dem Förderer abzurechnen. Die Förderung
sollte seitens des Ausstellers vor Anmeldung überprüft werden.
- Erfolgt die Anmeldung nach dem jeweiligen Redaktionsschluss, ist eine Übernahme der Daten in den Printmedien nicht
möglich. Die Daten können dementsprechend nur Online publiziert werden. Deadline für den Redaktionsschuss ist
2 Monaten vor den jeweiligen Beginn der Präsenzveranstaltung.
§