Bei der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen ist Kinderarbeit, wie sie durch die Konventionen der
ILO und der Vereinten Nationen, den internationalen Standard SA8000 oder durch nationale Vorschriften definiert wird, verboten.
Verstöße gegen dieses Verbot sind durch dokumentierte Strategien und Verfahren zu beseitigen; die schulische Ausbildung
der Kinder soll angemessen unterstützt werden. Heranwachsende (Jugendliche), die entsprechend der Definition des internationalen
Standards SA8000 mindestens 15 Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur außerhalb der Schulzeit beschäftigt
werden. Unter keinen Umständen darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und die täglich insgesamt in der Schule,
bei der Arbeit und mit dem Transport verbrachte Zeit 10 Stunden überschreiten. Heranwachsende (Jugendliche) dürfen
keine Nachtarbeit verrichten.