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Kurz und bündig: Rechnungslegung

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  • Montag bis Donnerstag - jeweils 09.00 Uhr - 17.00 Uhr
  • Freitag - 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

                  



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Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!
Was Sie wissen müssen bei der Rechnungslegung

Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Antragsmöglichkeiten...

 
 
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch, soweit seitens des Ausstellers auf abweichende Bedingungen im Rahmen von Aufträgen, bei der Entgegennahme oder Inanspruchnahme von Leistungen, bei Zahlungen oder sonst im Rahmen der Kommunikation hingewiesen wird.
  2. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Ausstellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Ausstellers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Ausstellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
  1. Mehrfachbucher-Rabattaffelung (Teilnahmen/Jahr):
    • Innerhalb eines Kalenderjahres wird ein Mehrfachbucher-Rabatt auf die Teilnahmegebühr nach der Malstaffel gewährt.
  2. Frühbucher-Rabatt:
    • Frühbucher erhalten einen Frühbucher-Rabatt auf die Teilnahmegebühr, wenn die jeweilige Standortanmeldung rechtzeitig (= Anmeldung innerhalb der Frühbucher-Rabattperiode) bei uns eingeht.
  3. Mehrjahres-Rabatt:
    • Mehrjahres-Rabatte werden auf die reguläre Teilnahmegebühr pro Standort gewährt und sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
  4. Rabatte werden nicht nachträglich gewährt.
  5. Ein gewährter Rabatt verfällt, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird. In diesem Fall erhält der Aussteller eine Stornierung der Rechnung. Es wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung ausgestellt  - diesmal ohne  jeglichen Rabatt, zzgl. Neuausstellungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH.
  6. Bei Rahmenverträgen wird eine Rabattierung bei der Rechnungslegung erst vorgenommen, wenn der seitens des Ausstellers unterschriebene Rahmenvertrag der mmm GmbH vorliegt. Eine nachträgliche Rabattierung wird nicht gewährt.
  7. Der Standbau, Standbauausstattung, Servicepflichtgebühr, MitausstellersServicepflichtgebühr sowie Dienstleistungen Dritter sind nicht rabattierbar.
  8. Im Falle, dass der Aussteller seitens Dritten gefördert wird, wird die Förderung seitens der mmm GmbH nicht als Abzugsposition bzw. Rabatt gewährt. Die Förderung ist direkt mit dem Förderer abzurechnen. Die Förderung sollte seitens des Aussteller vor Anmeldung überprüft werden.
  1. Eine Förderung der Messebeiligung eines Ausstellers durch Dritte ist seitens des Ausstellers selbständig beim Förderer vor Anmeldung zu beantragen.
  2. Die mmm GmbH wird bei der Rechnungslegung nicht überprüfen, ob eine Förderung gewährleistet wird.
  3. Im Falle, dass der Aussteller seitens Dritter gefördert wird, wird die Förderung seitens der mmm GmbH nicht als Abzugsposition bzw. Rabatt gewährt.
  4. Die Förderung ist direkt mit dem Förderer abzurechnen.
  5. Wird eine Förderung nicht gewährleistet  bzw. im Nachhinein nicht gewährleistet, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  1. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.
  2. Zahlungen sind ohne Abzüge an die mmm GmbH an eine der auf der Rechnung aufgedruckten Bankverbindungen zu zahlen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  4. Der Aussteller ist alleinverantwortlich für den rechtzeitigen Eingang des Rechnungsgesamtbetrages.
  5. Scheckzahlungen sind nicht zulässig. Wird ein Scheck eingereicht werden Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH auch nachträchlich zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der mmm GmbH geltend gemacht werden.
  7. Rechnungen werden grundsätzlich in der Online-Standverwaltung des Ausstellers als PDF hinterlegt. Dieses Verfahren gilt auch für Mahnungen bzw. Stornierungen der Rechnung.
    • Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung als elektronische Rechnung wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
    • Müssen Rechnungsdaten in ein ausstellereigenes System übertragen werden, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
  8. Der Aussteller wird per E-Mail über die in der Standverwaltung hinterlegte Rechnung/Mahnung/Stornierung informiert.
  9. Werden die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung seitens des Ausstellers heruntergeladen, werden seitens des Online-Standverwaltungssystems Datum, Uhrzeit sowie IP-Adresse registriert, damit die mmm GmbH den Nachweis erbringen kann, dass der Aussteller die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung erhalten hat.
  10. Die mmm GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung für Veranstalungsdienstleistungen zu verlangen.
  11. Informationspflicht des Ausstellers: Der Aussteller verpflichtet sich die mmm GmbH sofort schriftlich (per Einschreiben) in Kenntnis zu setzen, wenn...
    • ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. wird;
    • ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrenz mangels Masse abgelehnt wurde;
    • der Aussteller sich in der Liquidation befindet oder
    • der Aussteller Zahlungsschwierigkeiten hat.
  12. Bei der Rechnungslegung übernehmen wir nur die Angaben des Ausstellers (Daten, Leistungsempfänger, Bestellnummer, SAP-Nummer, Lieferantennummer etc.), welche der Aussteller ausdrücklich auf den Anmeldeformularen der mmm GmbH gemacht hat.
    • Sonstige Bestellangaben auf ausstellereigenen Bestellformularen werden unsererseits ignoriert.
Der Aussteller ist bei Buchung verantwortlich für die korrekten Angaben der Rechnungsanschrift.
  1. Nachträgliche Neuausstellung einer Rechnung werden gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Soweit nach Rechnungsstellung der Aussteller einen geänderten Rechnungsempfänger mitteilt und um die Ausstellung einer neuen Rechnung nachsucht, ändert die Neuerstellung der Rechnung nach den neuen Vorgaben des Ausstellers nichts an der Fälligkeit der Erstrechnung. Die Fälligkeit und die Bestimmungen zum Verzug richten sich weiterhin nach dem Termin der erst erstellten Rechnung. Die schon in Lauf gesetzten Zahlungsfristen bestehen fort.
Wird die Rechnung gesplittet, wird ab der 2. Rechnung pro "Splittungsrechnung" eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung auf dem postalischen Wege wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben. Grundsätzlich wird per Einschreiben verschickt.
  1. Die Überweisung eines Teilbetrages der jeweiligen Gesamtrechnung wird als Teilzahlung betrachtet.
  2. Im Falle, dass wir Mahnen müssen gehören die Standard-Servicegebühren sowie Zinsen zur Gesamtrechnung.
  1. Eine automatische Sperrung der Ausstellerdaten im Internet wird vorgenommen, wenn die termingerecht zugestellte Rechnung gemäß vorgegebenem Zahlungsziel nicht beglichen wurde. Die Sperrung wird nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages (inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen) entsprechend aufgehoben.
  2. Eine Komplettsperrung der Ausstellerdaten im Internet wird zusätzlich seitens der mmm GmbH vorgenommen, wenn der gebuchte Stand auf der jeweiligen Messe vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ganz oder auch nur teilweise abgebaut oder geräumt wird.
  3. Eine Löschung der Ausstellerdaten wird außerdem vorgenommen, wenn die gebuchte Messe seitens des Ausstellers storniert wird.
  4. Für die endgültige Löschung der Daten wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben.
In der jeweiligen Rechnung werden ALLE Positionen aufgeführt, die seitens des Ausstellers gemäß Auftragsbestätigung gebucht wurden.
Wird eine Rechnung gesplittet, wird ab der 2. Rechnung pro "Splittungsrechnung" eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17,- € zzgl. MwSt. berechnet.
  • 1. Rechnung ohne "Splittungsgebühr";
  • 2. Rechnung zzgl. 17- € "Splittungsgebühr" zzgl. MwSt.;
  • 3. Rechnung zzgl. 17,- € "Splittungsgebühr" zzgl. MwSt.
Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung auf dem postalischen Wege wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- € zzgl. MwSt. pro Rechnung erhoben. Grundsätzlich wird per Einschreiben verschickt.
  • Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung als elektronische Rechnung (z.B. Format ZUGFeRD, XRechnung) wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- € zzgl. MwSt. pro Rechnung erhoben.
  • Müssen Rechnungsdaten in ein ausstellereigenes System übertragen werden, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- € zzgl. MwSt. pro Rechnung erhoben.
Die nachträgliche Neuausstellung einer Rechnung wird mit 25,- € zzgl. MwSt. berechnet.
  • Bei Neuausstellung: Zahlungsziel "Sofort".

Bei Neuausstellung der Rechnung auf Wunsch des Ausstellers werden, wenn bereits gemahnt wurde, die Servicegebühren sowie Zinsen in der neuen Rechnung berücksichtigt.
Das Einreichen eines Schecks verursacht einen Aufwand, den wir mit 125,- € zzgl. MwSt. pro Scheck in Rechnung stellen. Auch nachträglich.
2. Mahnung
Mit Erstellung der 2. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr in Höhe von 65,- € zzgl. MwSt., unabhängig vom Rechnungsbetrag, erhoben sowie Zinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) in Rechnung gestellt.

Zahlungseingang MIT Servicegebühr + Zins
  • Ist innerhalb der Frist der 2. Mahnstufe eine Überweisung MIT Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu verzeichnen, gilt die Sache als erledigt.

Zahlungseingang OHNE Servicegebühr + Zins
  • Wird NACH Fristende der 2. Mahnstufe festgestellt, dass eine Überweisung OHNE Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH getätigt wurde, so erhält der Kunde eine Frist von 5 Werktagen um die offene Servicegebühr + Zins auf das Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu überweisen. Geht die offene Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH innerhalb der 5-tägigen Zusatzfrist ein, gilt die Sache als erledigt.
  • Ist NACH Ablauf der gewährten Zusatzfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt – die Rechnung berücksichtigt die bereits geleistete Zahlung, jedoch werden für die Messeteilnahme gemäß AGB keine Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr mit 0 % Rabatt neu berechnet wird – zusätzlich werden in der neuen Rechnung die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 2. Mahnung berücksichtigt.

KEIN Zahlungseingang

Ist NACH Fristende der 2. Mahnstufe KEINE Überweisung auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu verzeichnen, wird die nächste Mahnstufe erstellt.




3. Mahnung
Mit Erstellung der 3. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr in Höhe von 130,- € zzgl. MwSt., unabhängig vom Rechnungsbetrag, erhoben sowie Zinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) in Rechnung gestellt.

Zahlungseingang MIT Servicegebühr + Zins
  • Ist innerhalb der Frist der 3. Mahnstufe eine Überweisung MIT Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu verzeichnen, gilt die Sache als erledigt.

Zahlungseingang OHNE Servicegebühr + Zins
  • Wird NACH Fristende der 3. Mahnstufe festgestellt, dass eine Überweisung OHNE Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH getätigt wurde, so erhält der Kunde eine Frist von 5 Werktagen um die offene Servicegebühr + Zins auf das Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu überweisen. Geht die offene Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH innerhalb der 5-tägigen Zusatzfrist ein, gilt die Sache als erledigt.
  • Ist NACH Ablauf der gewährten Zusatzfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt – die Rechnung berücksichtigt die bereits geleistete Zahlung, jedoch werden für die Messeteilnahme gemäß AGB keine Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr mit 0 % Rabatt neu berechnet wird – zusätzlich werden in der neuen Rechnung die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnung berücksichtigt.



Im Ausstellerverwaltungssystem:

Sie werden bei Ausstellung einer Mahnung automatisch systemseitig auf das Minimalpaket zurückgestuft.
  • Mahnstufe 1:
    Zahlungseingang nach Mahnstufe 1: Rückstufung wird automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.
  • Mahnstufe 2 und 3:
    Nach Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages (= inkl. Servicegebühr und Zins bei der 2. bzw. 3. Mahnung) wird die Rückstufung systemseitig automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.

Im Minimalpaket stehen folgende Eingabemöglichkeiten NICHT zur Verfügung:
  • Kontakt-E-Mail;
  • Zusätzliche Infos;
  • Aktuelle Angebote und
  • sonstige Leistungspakete (VIP-Paket etc.).
 

KEIN
Zahlungseingang NACH Fristende der 3. Mahnstufe
  • Ist NACH Fristende der 3. Mahnstufe KEINE Überweisung auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt.
    • Für die Messeteilnahme werden gemäß AGB KEINE Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr mit 0 % Rabatt neu berechnet wird.
    • Die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnstufe werden berücksichtigt.
    • Zusätzlich wird 125,- € zzgl. MwSt. Neuausstellungsgebühr berechnet.
    • Zahlungsziel: SOFORT ohne Abzug.
    • Rückstufung für die laufende Messe auf Minimalpaket.

Gesamtbetrag = inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen. Die Überweisung eines Teilbetrages des jeweiligen Gesamtbetrages wird als Teilzahlung betrachtet.
Im Falle, dass die mmm GmbH Dienstleistungen Dritter dem Aussteller weiterberechnen muss, wir eine Handlingspauschale pro Dienstleistung dem Aussteller in Rechnung gestellt in Höhe von 65,- € zzgl. MwSt..
Im Falle, dass Sie uns vorschreiben wie unsere Standardrechnung nach Ihre Bedürfnisse auszusehen hat erlauben wir uns Ihnen für die Änderungen 125,- € in Rechnung zu stellen. Wenn bereits eine Rechnung geschrieben wurde wird gleichzeitig die Gebühr für die Neuausstellung fällig. Das Gleiche Verfahren gilt auch bei Mahnungen.
Neue Herausforderungen? Gerne! Reden Sie mit uns...+

Wir organisieren jährlich eigene Publikumsmessen. Neben der Entwicklung neuer Themen sind wir immer daran interessiert, bestehende Fach- und Publikumsmessen in unser Portfolio aufzunehmen. Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch, wenn es darum geht, Messen zu erwerben.
 
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