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Erstattungsverzeichnis

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Erstattungsverzeichnis ab dem 15.06.2020
Wegen Corona wurden die Erstattungsmöglichkeiten zur Deutlichkeit noch expliziter und transparenter ausgearbeitet.

Stand: 15.06.2020
Als bundesweit tätiger Veranstalter sind die Teilnahmegebühren als Mischkalkulation zu verstehen.
  • Folgende Positionen sind in der mischkalkulierten Teilnahmegebühr intergriert:
    • A) Flächenmiete;
    • B) Internetpräsentation des Ausstellers;
    • C) Verwaltung;
    • D) Organisation;
    • E) Medialeistungen sowie
    • F) Marketing.

Erstattungsfähig
  • Die Position A) ist bei einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung gemäß § 36 AGB Absatz 1 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Veranstaltermessebauers) erstattungsfähig.
    • Im Falle, dass eine Erstattung gewährleistet werden kann, werden 18 % der Rechnungsposition "Teilnahmegebühren" unter Berücksichtigung der gebuchten Standart, Standgröße und gewährten Rabatte vorgenommen.
  • Die Dienstleistungen Dritter sind bei einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung gemäß § 36 AGB Absatz 1 bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 1. Aufbautag des Veranstaltermessebauers)erstattungsfähig.

NICHT erstattungsfähig
  • Die Positionen B) bis F) sind bei einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung gemäß § 36 AGB Absatz 1 NICHT erstattungsfähig.
  • Die Entgelte für Marketingdienstleistungen, Servicepflichtgebühr, die Mitausstellergebühr sowie sonstige Gebühren für Rechnungslegung sind grundsätzlich NICHT erstattungsfähig.

Weitere Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen, Minderung oder Schadensersatz können aus der “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung gemäß § 36 AGB Absatz 1 nicht hergeleitet werden.
Als bundesweit tätiger Veranstalter sind die Teilnahmegebühren der virtuelle Teilnahme als Mischkalkulation zu verstehen.
  • Folgende Positionen sind in der mischkalkulierten Teilnahmegebühr intergriert:
    • A) Internetpräsentation des Ausstellers;
    • B) Verwaltung;
    • C) Organisation;
    • D) Medialeistungen sowie
    • E) Marketing.

Im Falle einer Teilnahmestornierung seitens des Ausstellers sind die Teilnahmegebühren nicht erstattungsfähig.
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