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Werbung/Akquise auf der Messe

Damit es keine Diskussionen gibt... Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir weichen nicht von unseren Regelungen ab!

© mmm message messe & marketing GmbH, Heidelberg
Bitte beachten Sie...
Das Verteilen und Verteilen lassen von Werbematerial bzw. das Betreiben von Akquise jeglicher Art ohne Erlaubnis des Veranstalters ist nicht erlaubt.
  • Akquise jeglicher Art ist nur zur jeweiligen Veranstaltung angemeldeten Ausstellern erlaubt auf der seitens des Ausstellers gemietete Standfläche.
    • Akquise für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Ausstellers außerhalb des Standes ist somit auch untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regelung (= Akquise OHNE Genehmigung) haben zur Folge, dass das Entgelt für die Akquisemassnahme in Rechnung gestellt wird.
  • Diese Regelung gilt auch für Personen die als "Nicht-Aussteller" Akquise während der Veranstaltung betreiben bzw. wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass Akquise auf der Messe betrieben wurde.



Akquise- und Werberegelung der Veranstaltung

(Hausrecht / Bereicherungsrecht / Lizenzanalogie)


1. Grundsatz
Die Messe ist keine Plattform für nicht genehmigte Akquisetätigkeiten.
Das Verteilen oder Verteilenlassen von Werbematerial sowie das Betreiben von Akquise jeglicher Art ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.

Akquisetätigkeiten im Sinne dieser Regelung umfassen jede werbliche Ansprache, insbesondere das aktive Ansprechen von Besuchern, das Verteilen von Flyern oder Give-aways, das Sammeln von Kontaktdaten, Produkt- oder Dienstleistungspräsentationen sowie auch die Pflege bestehender Kundenkontakte, soweit diese über den reinen Standbetrieb hinausgehen.

Die Feststellung der Akquisetätigkeit kann insbesondere durch Mitarbeiter des Veranstalters, beauftragte Sicherheitsdienste, Zeugen, Foto- oder Videodokumentation erfolgen.

Diese Regelung gilt für alle sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltenden Personen und Unternehmen, unabhängig davon, ob ein vertragliches Verhältnis besteht.

Aussteller haften für Akquisetätigkeiten ihrer Mitarbeiter, Beauftragten, Dienstleister oder sonstiger Dritter wie für eigenes Handeln


2. Akquise durch Aussteller
Akquisetätigkeiten sind ausschließlich den zur jeweiligen Veranstaltung angemeldeten Ausstellern gestattet und nur auf der vom Aussteller angemieteten Standfläche zulässig.

Akquisetätigkeiten für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen außerhalb der gemieteten Standfläche sind untersagt, sofern hierfür keine vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters erteilt wurde.


3. Akquise durch Nicht-Aussteller
Personen oder Unternehmen, die nicht als Aussteller angemeldet sind („Nicht-Aussteller“), dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung keinerlei Akquisetätigkeiten auf dem Veranstaltungsgelände ausüben.


4. Genehmigte Akquisetätigkeiten (Lizenzentgelt)
Sofern der Veranstalter im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung für Akquisetätigkeiten außerhalb der Standfläche erteilt, gelten folgende Lizenzentgelte:
Z1 – Akquise MIT Genehmigung - Aussteller mit Stand in der Halle
  • 1.000,– € pro Stunde und Person zzgl. MwSt.
Z3 – Akquise MIT Genehmigung -  Nicht-Aussteller
  • 1.500,– € pro Stunde und Person zzgl. MwSt.
Als Zeiteinheit gilt jede begonnene Zeitspanne, in der Akquisetätigkeit festgestellt wird.


5. Akquisetätigkeiten OHNE Genehmigung – Wertersatz
Übt ein Aussteller oder Nicht-Aussteller ohne vorherige schriftliche Genehmigung Akquisetätigkeiten auf der Veranstaltung aus, begründet dies keine Vertragsstrafe, sondern einen gesetzlichen Anspruch des Veranstalters auf Wertersatz.

Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, Wertersatz gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) i. V. m. § 818 Abs. 2 BGB zu verlangen.

Der Wertersatz bemisst sich nach dem objektiven Wert der erlangten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach der üblichen und angemessenen Vergütung, die für eine ordnungsgemäß genehmigte Akquisetätigkeit aufzuwenden gewesen wäre (Lizenzanalogie).

Hierfür gelten folgende Sätze:
Z2 – Akquise OHNE Genehmigung - Aussteller mit Stand in der Halle
  • 1.500,– € pro Stunde und Person zzgl. MwSt.
Z4 – Akquise OHNE Genehmigung - Nicht-Aussteller
  • 2.000,– € pro Stunde und Person zzgl. MwSt.
Als Zeiteinheit gilt jede begonnene Zeitspanne, in der Akquisetätigkeit festgestellt wird.

Die genannten Sätze stellen die übliche und angemessene Vergütung für vergleichbare, genehmigte Akquisetätigkeiten auf der Veranstaltung dar.


6. Rechtsgrundlage (Erläuterung)
Durch die ungenehmigte Durchführung von Akquisetätigkeiten wird ein vermögenswerter Vorteil auf Kosten des Veranstalters erlangt, indem die vom Veranstalter organisierte und wirtschaftlich verwertete Messe ohne Rechtsgrund für eigene Werbezwecke genutzt wird.

Der Veranstalter wird dadurch in seiner Rechtsmacht zur wirtschaftlichen Verwertung des Veranstaltungsgeländes beeinträchtigt.
Der erlangte Vorteil ist gemäß den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu ersetzen (vgl. BGH, u. a. GRUR 1982, 301).


7. Durchsetzung / Hausrecht
Diese Regelung gilt kraft Ausübung des Hausrechts des Veranstalters sowie aufgrund der ausgehängten und einbezogenen Veranstaltungsbedingungen.
Verstöße können unabhängig vom Wertersatzanspruch insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
  • sofortige Unterbindung der Akquisetätigkeit
  • Haus- oder Geländeverweis
  • Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung
  • Geltendmachung weitergehender Schadensersatz- oder Regressansprüche



Stand: 01.04.2025
© mmm message messe & marketing GmbH

Die Auswahl, Systematik und sprachliche Ausgestaltung dieser Akquise und Werberegelung wurden individuell entwickelt.
Eine unautorisierte Übernahme, Vervielfältigung oder inhaltlich wesentliche Anlehnung kann eine unzulässige Leistungsübernahme im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG darstellen.
 
 
Nachzulesen auch auf der Messe! Bevor Sie die Halle betreten, werden Sie nochmals ausdrücklich gewarnt

 

Kassel, Messe Kassel

Mitteilung auf der Messe | Eingang Messe Kassel Halle 3
Eingang Messe Kassel Halle 3
 
 

Koblenz, EPG Arena

Mitteilung auf der Messe | Eingang EPG Arena Koblenz
Eingang EPG Arena Koblenz
 
 

Leipzig, Leipziger Messe

Eingang Leipziger Messe
Eingang Leipziger Messe
 
 

Münster, Halle Münsterland

Mitteilung auf der Messe | Eingang Halle Münsterland
Eingang (Foyer) Halle Münsterland
 
 

Wiesbaden, RMCC Wiesbaden

Mitteilung auf der Messe | Eingang (Foyer) RMCC Wiesbaden
Eingang (Foyer) RMCC Wiesbaden
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Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH